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AGB

Fassung vom 29. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Fahrschul-Baukastens zwischen

(nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich an Fahrschulen sowie an Personen, die eine Fahrschule gründen oder das prüfen. Es richtet sich damit ausdrücklich auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB: wer noch prüft, ob er eine Fahrschule gründet, ist rechtlich Verbraucher; wer die Gründung schon betreibt, handelt als Unternehmer. Verträge schließt der Anbieter nur mit Kunden, deren Rechnungsanschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags den Zugang zu den Werkzeugen des Fahrschul-Baukastens über das Internet zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über einen Webbrowser; eine Installation beim Kunden ist nicht erforderlich.

(2) Es handelt sich um eine Software als Dienst. Der Kunde erhält kein Recht, die Software zu behalten, zu vervielfältigen oder weiterzugeben. Geschuldet ist die Bereitstellung des Zugangs, nicht die Überlassung eines Werks.

(3) Die Werkzeuge liefern Modellrechnungen und Vorlagen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Sie rechnen mit den Eingaben des Kunden und allgemein zugänglichen Rechengrundlagen und prüfen nicht seinen Einzelfall. Ob die Ergebnisse im Einzelfall zutreffen, hat der Kunde zu prüfen, gegebenenfalls mit fachlicher Hilfe. Die Werkzeuge bilden die Rechtslage in Deutschland ab (Steuersätze, Fahrlehrergesetz, Verkehrsrecht). Die Vorschriften anderer Staaten sind nicht Gegenstand der Leistung.

(4) Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Nicht eingerechnet sind Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfälle bei Vorleistern und Störungen des Internets. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.

(5) Weiterentwicklung. Der Anbieter darf die Werkzeuge weiterentwickeln, ergänzen, ändern oder ersetzen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an geänderte Rechengrundlagen, die Behebung von Fehlern und Sicherheitslücken, der Wegfall einer Vorleistung des Anbieters und die Verbesserung der Werkzeuge. Dem Kunden entstehen durch eine Änderung keine zusätzlichen Kosten. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit der Werkzeuge für den Kunden mehr als nur unerheblich, informiert der Anbieter ihn innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel mindestens vier Wochen vor der Änderung, in Textform über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über seine Rechte nach diesem Absatz. Der Kunde kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information unentgeltlich beenden, bei einer späteren Änderung innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung. Das gilt nicht, wenn ihm der Zugriff auf die unveränderten Werkzeuge ohne zusätzliche Kosten erhalten bleibt. Im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach der Beendigung erstattet der Anbieter anteilig nach Tagen.

(6) Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite selbst verantwortlich, insbesondere für einen Internetzugang und einen aktuellen Webbrowser.

(7) Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte bei Mängeln und die Pflicht zu Aktualisierungen nach den §§ 327 ff. BGB unberührt. Das gilt auch für Absatz 4 und § 9.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und im Mitgliederbereich ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang durchläuft und die Bestellschaltfläche betätigt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Zahlungsdienstleister den Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt.

(3) Gegenüber Verbrauchern wird die Bestellung ausschließlich über eine Schaltfläche ausgelöst, die auf die Zahlungspflicht hinweist (§ 312j Abs. 3 BGB). Unmittelbar vor dieser Schaltfläche werden Leistung, Gesamtpreis, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen angezeigt (§ 312j Abs. 2 BGB).

(4) Der Kunde gibt im Bestellvorgang an, ob er als Verbraucher abschließt oder für seine bestehende Fahrschule oder seine laufende Gründung. Bei einer Bestellung als Unternehmer bestätigt er diesen Zweck und gibt den Firmennamen oder, in der Gründung, seinen Namen an.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Er wird dem Kunden zusammen mit diesen Bedingungen in Textform übermittelt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Preise ergeben sich aus der Preisdarstellung im Bestellvorgang zum Zeitpunkt der Bestellung. Sie betragen derzeit:

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die Bruttopreise als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 PAngV). Der Nettobetrag wird zusätzlich genannt, damit vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ihn erkennen können.

(2a) Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer das Bundeszentralamt für Steuern vor dem Vertragsschluss mit Name und Anschrift bestätigt hat, stellt der Anbieter die Nettobeträge ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung; die Steuer schuldet der Kunde (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Alle übrigen Kunden zahlen die Bruttobeträge nach Absatz 1.

(3) Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (§ 5 Abs. 1) beträgt der bei Vertragsschluss feststehende Gesamtbetrag 1.721,93 € brutto (Bereitstellung zuzüglich zwölf Monatsbeträge). Entfällt die Bereitstellung nach Absatz 5, sind es 1.128,12 € brutto. Wählt der Kunde die Vorauszahlung nach Absatz 7, beträgt der Gesamtbetrag 1.609,12 € brutto, ohne Bereitstellung 1.015,31 € brutto.

(4) Zahlung. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, Dublin (Irland) abgewickelt. Die Bereitstellung ist bei Vertragsschluss fällig, der Monatsbetrag jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Bei Vorauszahlung nach Absatz 7 ist der Jahresbetrag bei Vertragsschluss fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ohne dass eine Rückbuchung nach Absatz 4a vorliegt, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und einer Frist von vierzehn Tagen sperren. Eine Sperrung ist keine Kündigung; die Daten des Kunden bleiben nach Maßgabe von § 8 erhalten.

(4a) Rückbuchungen. Holt der Kunde eine Zahlung zurück (Rücklastschrift, Kartenrückbuchung oder ein Antrag auf Rückerstattung bei PayPal oder Revolut Pay), ist der Zeitraum, für den sie bestimmt war, nicht bezahlt. Der Anbieter sperrt den Zugang dann ohne vorherige Ankündigung ab dem Beginn dieses Zeitraums (§ 320 BGB); ist ein späterer Zeitraum bereits bezahlt, bleibt der Zugang offen. Der Anbieter teilt dem Kunden die Sperre unverzüglich per E-Mail mit und nennt den Grund, den zurückgeholten Betrag und wann die Sperre endet. Sie endet, sobald der zurückgeholte Betrag oder eine spätere Zahlung des Kunden eingeht oder die Rückbuchung zugunsten des Anbieters entschieden ist. War der Kunde zur Rückholung berechtigt, etwa nach einem Widerruf oder bei einer doppelten Abbuchung, hebt der Anbieter die Sperre auf, sobald er davon erfährt. Der Anspruch auf einen zu Unrecht zurückgeholten Betrag bleibt bestehen. Eine Sperrung ist keine Kündigung; die Daten des Kunden bleiben nach Maßgabe von § 8 erhalten.

(5) Gründungspreis. Für die ersten 15 Kunden entfällt die einmalige Bereitstellung, und der Monatsbetrag bleibt für die Dauer des Vertragsverhältnisses unverändert (Preisgarantie). Diese Zusage gilt unabhängig von Absatz 6. Der Anbieter weist im Bestellvorgang aus, ob der Gründungspreis noch verfügbar ist.

(6) Preisänderungen. Während der Mindestlaufzeit und während eines im Voraus bezahlten Zeitraums (Absatz 7) bietet der Anbieter keine Preisänderung an. Danach kann er dem Kunden einen neuen Preis anbieten, mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt, in Textform und mit dem neuen Preis in Euro. Der neue Preis gilt nur, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt; Schweigen und Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der bisherige Preis weiter. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 5 Abs. 2 bleibt unberührt. Absatz 5 bleibt unberührt.

(7) Vorauszahlung. Der Kunde kann bei der Bestellung wählen, die ersten zwölf Monatsbeträge im Voraus zu zahlen. Er zahlt dann einen Jahresbetrag, der um 10 % unter zwölf Monatsbeträgen liegt. Nach Ablauf der zwölf Monate wird der Zugang ohne weitere Erklärung monatlich im Voraus zum Monatsbetrag nach Absatz 1 abgerechnet; die Absätze 5 und 6 sowie § 5 Abs. 2 gelten. Ein Wechsel eines laufenden Vertrags in die Vorauszahlung ist nicht vorgesehen.

(8) Erstattung bei vorzeitigem Vertragsende. Endet der Vertrag vor Ablauf der im Voraus bezahlten zwölf Monate, erstattet der Anbieter den auf die Zeit nach dem Vertragsende entfallenden Teil des tatsächlich gezahlten Jahresbetrags anteilig nach Tagen, soweit das Gesetz das vorsieht, insbesondere bei außerordentlicher Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund, bei Beendigung nach § 2 Abs. 5 und wenn der Anbieter den Dienst einstellt. Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, richtet sich die Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften; Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Eine ordentliche Kündigung wirkt frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit (§ 5 Abs. 1) und begründet keine Erstattung. Für den Widerruf gilt § 6 Abs. 3.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Sie beginnt mit dem ersten Abrechnungszeitraum, also mit dem Vertragsschluss, und endet nach zwölf Kalendermonaten; das Ende nennt die Vertragsbestätigung.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Eine Kündigung während der Mindestlaufzeit wirkt zu deren Ende; eine Kündigungsfrist besteht dafür nicht. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter; der Kunde kann dann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, längstens wirkt die Kündigung einen Monat nach ihrem Zugang. Nennt der Kunde einen späteren Tag, wirkt die Kündigung zu diesem Tag. Der Anbieter kann den Vertrag erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Eine automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr findet nicht statt (§ 309 Nr. 9 BGB).

(3) Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung über die Schaltfläche nach Absatz 5 genügt. Für eine ordentliche Kündigung ist ein Grund nicht erforderlich.

(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 7 verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht abstellt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter auch vor, wenn der Kunde eine Zahlung zurückgeholt hat, ohne dazu berechtigt zu sein (§ 4 Abs. 4a), oder mit einer Zahlung in Verzug ist und er den offenen Betrag in beiden Fällen trotz Aufforderung mit einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nicht ausgleicht. Ein Anspruch des Anbieters auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(5) Kündigungsschaltfläche. Verbraucher können den Vertrag über eine Schaltfläche auf der Website des Anbieters kündigen, die ohne Anmeldung erreichbar ist (§ 312k BGB). Die Kündigung ist mit dem Klick auf „Jetzt kündigen“ abgegeben. Der Anbieter bestätigt sofort in Textform den Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs und den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet. Gibt der Verbraucher keinen Zeitpunkt an, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Kündigt ein Verbraucher während der Widerrufsfrist, behandelt der Anbieter die Erklärung als Widerruf.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt und ihm nach Vertragsschluss noch einmal in Textform übermittelt. Sie sind Bestandteil dieses Vertrags; maßgeblich ist die dort abgedruckte Fassung.

(3) Zugang für Verbraucher. Der Anbieter schaltet den Zugang eines Verbrauchers nach dem Ende der Widerrufsfrist um 0:00 Uhr des Tages frei, den er im Bestellvorgang und in der Vertragsbestätigung nennt (in der Regel der Tag nach dem Ende der Widerrufsfrist). Die Entgelte sind nach § 4 Abs. 4 ab Vertragsschluss fällig, und die Mindestlaufzeit nach § 5 beginnt mit dem Vertragsschluss. Widerruft der Verbraucher, erstattet der Anbieter alle Zahlungen; Wertersatz verlangt er nicht.

(4) Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter sie kennt.

(2) Der Zugang ist auf den Kunden und seinen Betrieb beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte, eine Untervermietung oder eine gemeinschaftliche Nutzung durch mehrere Betriebe ist nicht gestattet.

(3) Der Kunde unterlässt automatisierte Massenabfragen sowie Handlungen, die die Verfügbarkeit des Dienstes für andere beeinträchtigen.

(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.

(5) Was der Kunde erzeugt, gehört ihm. Kalkulationen, Pläne, Preislisten und Auswertungen, die der Kunde mit den Werkzeugen erstellt, kann er uneingeschränkt verwenden, auch nach Vertragsende und auch gewerblich. Der Anbieter erhebt daran keine Rechte. § 8 bleibt unberührt.

§ 8 Daten nach Vertragsende

(1) Mit dem Ende des bezahlten Zeitraums schließen sich die Werkzeuge. Seine gespeicherten Inhalte kann der Kunde danach weiter nach Absatz 6 herunterladen, bis sie nach den Absätzen 2 bis 4 gelöscht sind.

(2) Die Daten bleiben danach neunzig Tage gespeichert und werden anschließend gelöscht.

(3) Vor der Löschung geht eine Vorwarnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Gelöscht wird frühestens vierzehn Tage nach dem Zugang dieser Vorwarnung, auch dann, wenn die neunzig Tage bereits abgelaufen sind. Kann die Vorwarnung nicht zugestellt werden, wird nicht gelöscht.

(4) Mit der Löschung nach den Absätzen 2 und 3 wird auch das Anmeldekonto des Kunden gelöscht. Der Kunde kann es vorher jederzeit selbst löschen; besteht ein laufender Vertrag, ist dieser vorher zu kündigen.

(5) Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, seine Auswertungen rechtzeitig vor Vertragsende als PDF zu sichern oder sie nach Absatz 6 als Datei herunterzuladen. Alle Werkzeuge bieten dafür einen Ausdruck an.

(6) Der Kunde kann die Inhalte, die er mit den Werkzeugen gespeichert hat (Stammdaten, Kalkulationen, Pläne, Preislisten, Einstellungen der Fahrschul-Homepage, nicht abgeschickte Zwischenstände und die Angebotsvorlage), jederzeit kostenlos in seinem Profil als Datei im JSON-Format herunterladen. Das gilt auch nach Vertragsende, solange das Konto besteht. Gelingt das Herunterladen nicht, stellt der Anbieter die Datei auf Anfrage an info@fahrschulbaukasten.de innerhalb von vierzehn Tagen bereit.

(7) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Ausdrücklich klargestellt: Die Werkzeuge rechnen mit den Angaben des Kunden. Für die Richtigkeit dieser Angaben und für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Ergebnisse trifft, haftet der Anbieter nicht. Das gilt insbesondere für Preiskalkulationen, Finanzpläne und Businesspläne.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine Änderung dieser Bedingungen anbieten, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder eine höchstrichterliche Entscheidung.

(2) Das Angebot erhält der Kunde mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform; die geänderten Stellen werden benannt.

(3) Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt; Schweigen und Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen unverändert weiter. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.

(4) Für Preisänderungen gilt § 4 Abs. 6, für Änderungen der Werkzeuge § 2 Abs. 5. Die Anhänge der Anlage 1 ergänzt oder aktualisiert der Anbieter nach deren Klausel 2 Buchst. a; für Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter gilt Klausel 7.7 der Anlage 1.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Verbraucherschlichtung. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 12 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter bei der Nutzung der Werkzeuge personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Namen und Gehälter der vom Kunden erfassten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen, steht auf der Website des Anbieters unter /auftragsverarbeitung/ und wird mit der Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen Teil des Vertrags. Für die Daten, die der Anbieter zur Durchführung des Vertrags mit dem Kunden selbst erhebt (Konto, Abrechnung), ist er eigener Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.